Deutschland und die europäische Union haben sich ehrgeizige Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz gesetzt. Um einen Beitrag zur Erreichung des europäischen Energieeinsparziels zu leisten, wurde die Energieeffizienzrichtlinie 2012/27/EU erlassen, die am 04. Dezember 2012 in Kraft getreten ist.
Die Energieeffizienzrichtlinie sieht zahlreiche Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden müssen. U.a. ist in Art. 8 Absatz 4-7 der Energieeffizienzrichtlinie geregelt, dass alle Mitgliedstaaten die Verpflichtung für Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) sind, ein Energieaudit durchzuführen, umsetzen müssen.
Energieaudit und Energiemanagementsystem – ein Vergleich: Für alle nicht als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) eingestufte Betriebe, dürften Energieaudits und Energiemanagementsysteme bereits gut bekannt sein. Das Energiedienstleistungs-Gesetz (EDL-G) hat Nicht-KMU’s nämlich seit dem Jahr 2015 dazu verpflichtet, die Reduzierung des Energieverbrauchs nachweisen zu müssen. Dies können sie unter anderem mit einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder einem Energieaudit nach EN 16247 tun.